Angebote: 

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Mündliche, fernmündliche oder mit multimedialer Hilfe erstellte Dokumente werden erst durch unsere Bestätigungen für uns verbindlich.

Lieferung: 

Lieferung und Berechnung erfolgen zu den dem Besteller von uns vor Versand oder Abholung der Ware zuletzt genannten Bedingungen und Preisen. Die in Angeboten genannten Preise sind insoweit Richtpreise. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit nicht Frankolieferung vereinbart ist, fallen die Versandkosten dem Besteller zur Last; Spesen ab Empfangsstation gehen zu seinen Lasten. Frachtvergütungen werden nicht gewährt. Versicherung erfolgt nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Die Versendung der Ware ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers.

Zahlung: 

Unsere Rechnungen sind zahlbar in Euro. Rechnungsbeträge zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang minus 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungseingang netto Kasse. Bei späterer Zahlung sind ab Verfalltag Verzugszinsen von mindestens 2 % über dem jeweiligen Zentralbankdiskont zu zahlen. Schecks gelten als Barzahlung, sofern sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass deren Einlösung innerhalb obiger Zahlungsfristen erfolgen kann. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entsprechenden Zinsen und uns entstandenen Kosten unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgebracht. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. Die Hergabe von eigenen oder fremden Akzepten, deren Annahme wir uns in jedem Falle vorbehalten, wird nicht als Barzahlung angesehen. Kassenskonto auf Wechselzahlungen wird nicht gewährt. Diskontspesen und Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. a-conto-Zahlungen findet nicht statt. Kreditbemessung sowie Aufhebung einer Kreditgewährung, auch innerhalb vorstehender Zahlungsfristen bleiben uns jederzeit vorbehalten, selbst nach Vertragsabschluss. Wir sind auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichender Sicherheit zu verlangen. Erfolgt eine solche auf unser Ersuchen hin nicht, wird unsere Forderung sofort fällig. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge werden nur anerkannt, soweit sie vereinbart sind. Nur an dem Erfüllungsort erfolgte Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen an Angestellte unserer Firma sind nur dann schuldbefreiend, wenn diese mit einer Inkassovollmacht versehen sind.

Verpackung: 

Papierverpackung wird billigst berechnet. Kisten, Verschläge, Fässer, Säcke und sonstige Verpackungen werden berechnet und bei frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen nach Empfang der Lieferung zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Der bahnamtliche Vermerk „mangelhaft verpackt“ gilt niemals zu unserem Nachteil.

Lieferfristen: 

Angegebene Lieferfristen verstehen sich nur als annährend. Feuerbrunst, Explosionen, Überschwemmungen, behördliche Maßnahmen, Streik oder sonstige unvorhersehbare Umstände oder Fälle höherer Gewalt bei uns oder bei Lieferanten der zur Herstellung unserer Erzeugnisse erforderlichen Materialien oder dem Transportunternehmen geben uns das Recht, ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung vom Vertrage zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen und entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.

Toleranzen: 

Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. sind als annähernd zu betrachten; sie sind keine zugesicherten Eigenschaften. Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden; wir behalten uns jedoch je nach Artikel Abweichungen von 10% nach oben oder nach unten vor, auch Abweichungen in der Farbe. Für die Einhaltung der spezifischen Gewichte und Maße wird eine Gewähr nicht übernommen. Es gelten im Übrigen in sämtlichen Fällen die handelsüblichen Vorbehalte.

Gewährleistung: 

Für nicht unerhebliche Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, insbesondere Herstellungs- und Materialfehler, kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind- soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Für Folgeschäden aller Art übernehmen wir keine Verantwortung. Für alle Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Zeitgarantie wird nicht gewährt.

Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB sofort nach Empfang der Ware anzubringen, bei versteckten Mängeln schriftlich innerhalb 10 Tagen nach deren Feststellung. Bei Rücksendungen ist unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen.

Eigentumsvorbehalt: 

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiterzuveräußern oder für ihn zu verarbeiten. Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge darf der Besteller die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Hamburg.

Vorstehende Geschäftsbedingungen liegen allen Angebote und Vereinbarungen zugrunde, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und können von uns jederzeit geändert werden. Anders lautende Bedingungen sind uns gegenüber unwirksam. Für sämtliche Vertragsbeziehungen mit ausländischen Partnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.