Bei Dichtungen, die in sensiblen Bereichen z.B. Gasarmaturen oder im Lebensmittelbereich eingesetzt werden, wird oft eine Freigabe der jeweiligen Institution benötigt. In einigen Fällen reicht auch eine Unbedenklichkeitserklärung, diese wird oft als Konformitätsbescheinigung bezeichnet. Einige Beispiele unserer zugelassenen- bzw. konformen Mischungen(Compounds) folgen unten: